Geschäftsnummer: | 23.425 |
Eingereicht von: | Masshardt Nadine |
Einreichungsdatum: | 17.03.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Parlament |
Schlagwörter: | Interessensvertreter; Nebentätigkeiten; Laufend; Interessensvertreterinnen; Kantone; Zugangsberechtigung; Interessensbindungen; Entzug; Umgehung; Verstoss; Offenzulegen; Jegliche; Parlamentsrecht; Verpflichtet; Angepasst:; Bundeshaus; Register; Erstellen; Parlamentsdienste; Folge |
Das Parlamentsrecht wird folgendermassen angepasst:
1. Die Parlamentsdienste erstellen ein öffentliches Register der Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter der Kantone mit Zugangsberechtigung zum Bundeshaus sowie deren Nebentätigkeiten und Interessensbindungen und führen es laufend nach.
2. Die Interessensvertreterinnen und Interessensvertreter der Kantone sind verpflichtet, laufend jegliche Nebentätigkeiten und andere Interessensbindungen offenzulegen.
3. Ein Verstoss oder eine Umgehung dieser Regeln hat den Entzug der Zugangsberechtigung zur Folge.
Im Sinne eines funktionierenden Föderalismus ist es wichtig, dass die Kantone ihre Anliegen mit BundespolitikerInnen teilen können. Grundsätzlich ist daher nichts daran auszusetzen, dass die Verwaltungsdelegation der Bundesversammlung seit 2011 pro Kanton einen Zutrittsausweis zum Bundeshaus ausstellt.
Stossend ist hingegen, dass StimmbürgerInnen weder in Erfahrung bringen können, welche Kantone überhaupt offiziell im Bundeshaus vertreten sind, geschweige denn, wer für die Kantone im Bundeshaus weibelt und welche allfälligen anderen Interessen diese VertreterInnen verfolgen.
Obwohl sich das Parlament in der Vergangenheit wiederholt gegen eine Regelung des Lobbyings in der Schweiz ausgesprochen hat, ist immerhin ist die Liste der durch amtierende ParlamentarierInnen vergebenen Zugangsberechtigungen seit der Revision der Parlamentsgesetzgebung öffentlich einsehbar. Für alle anderen, die über eine unbeschränkte Zugangsberechtigung zum Bundeshaus verfügen, fehlt ein solches Register. Die Stimmbevölkerung wird also grösstenteils darüber im Dunkeln gelassen, wer im Bundeshaus ein- und ausgeht, wer also uneingeschränkten Zugang zu allen Parlamentsmitgliedern hat. Dass diese Zugänge sehr begehrt und von grossem Wert für LobbyistInnen sind, ist hinreichend bekannt.
In diesem Sinne soll diese Parlamentarische Initiative zum Wohl von Politik und Öffentlichkeit mehr Transparenz schaffen. LobbyistInnen, auch solche, die im Interesse der Kantone handeln, sollten ihre Tätigkeiten in unserem demokratischen System transparent ausüben.